Ausleihe

Die Bibliothek verleiht den daran zugeordneten Teil ihrer Dokumente ihren angemeldeten Besuchern. Der Bestand wird in ihrem Computersystem aufgezeichnet. Die Gebühr der Anmeldung ist in dem Anhang 1. zu finden..

Die Leihfrist beträgt für die Bücher mit dem freien Zugang und für die Hörbücher 21 Tage, für die Bücher aus der Lager und die audiovisuellen Dokumenten - Video Kassetten, DVDs, CD-ROMS, Tonbänder usw. - (maximal 4 Stücke) 1 Woche. Die Leihfrist von allen Dokumente kann von ihrem Ablauf auf Antrag zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

Ein Besucher kann aus einer Bibliothek auf einmal maximal 10 Stücke ausleihen.

Aus der Bibliotheken des Netzes kann gleichzeitig insgesamt 20 Dokumente ausgeliehen werden.

Die Leihfrist von populären Dokumente kann temporär in kürzerer Zeit bestimmt werden.

Die Gebühr von den einzelnen Dokumenttypen ist in dem Anhang 1. zu lesen.
Die Bücher, die in der Sammlung der Ortskunde zu finden sind oder vor 1900 veröffentlicht wurden, können aus der Bibliothek nicht ausgeliehen werden. Die Werke, die zwischen 1900 und 1945 veröffentlicht wurden, können nur nach einzelner Auswertung ausgeliehen werden.

Zu der Ausleihe des Bestandteiles, der mit extra Gebühr in Anspruch genommen werden kann, im Falle von Kindern unter 14 Jahre, ist die schriftliche Einwilligung der Eltern (des Gewährsträgers) erforderlich.

Bis die Bibliothek geschlossen ist, ermöglicht sie die Ausleihe aus dem Präsenzbestand. In diesem Fall bezahlt der Leser eine Depotgebühr, diese wird bei der Rückgabe des Buches zurückgezahlt.